AEB

Allgemeine Einkaufsbedingungen


Die folgenden allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, die die GIFAS ELECTRIC (im folgenden GIFAS genannt) als  Besteller von Lieferungen und Leistungen vornimmt.

Bestellung
Nur schriftliche und ordnungsgemäß unterzeichnete Bestellungen sind gültig, sofern in einem separaten Vertrag nichts Gegenteiliges für elektronische Bestellungen geregelt ist. Als schriftliche Bestellung gilt auch eine Bestellung per Fax. 
Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. 
Durch die Annahme der Bestellung werden die AGB der GIFAS Vertragsinhalt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Verkaufsbedingungen des Lieferanten, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, werden auch nicht stillschweigend Vertragsinhalt. Die Bedingungen des Bestellers gelten auch dann, wenn der Besteller die Lieferung des Lieferanten, in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichenden Bedingungen, vorbehaltlos annimmt. Der Besteller widerspricht ausdrücklich der Geltung von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen des Lieferanten.

Bestellungsannahme
Jede Bestellung ist vom Lieferanten umgehend schriftlich zu bestätigen. In dieser Bestätigung dürfen Änderun­gen und Ergänzungen gegenüber dem Inhalt unserer Bestellung nicht vorgenommen werden oder sind als solche separat zu kennzeichnen. Wird eine Änderung an der Bestellung vorgenommen, gilt dieses als Ablehnung der Bestellung, verbunden mit einem neuen Angebot des Lieferanten.
Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum des Bestellers, der sich die Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht an, sind diese Unterlagen unverzüglich an den Besteller kostenfrei zurückzusenden.

Preise
Die vereinbarten Vertragspreise sind Festpreise. Falls nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise als DDP Lieferadresse (INCOTERMS 2010), inklusive der notwendigen Verpackung und sonstigen Frachtkosten. Die Lieferadresse wird in der jeweiligen Bestellung ausgewiesen.
Die Erstellung von Angeboten, Projektierungen und sonstigen Planungsleistungen erfolgt für den Besteller kostenfrei, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Liefertermin und Rücktritt vom Vertrag
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Bestellung. Das Lieferdatum wird als eintreffend im jeweiligen Werk des Bestellers verstanden, Vorlaufzeiten wie Verpackungs- und Transportzeiten werden vom Lieferanten berücksichtigt. Falls der Lieferant mit seinen Lieferverpflichtungen in Verzug kommt, ist der Besteller berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung entweder selbst oder durch Dritte auf Kosten des Lieferanten Abhilfe zu schaffen und unbeschadet aller weitergehen­den gesetzlichen Ansprüche Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Sind für die Ausführung durch den Besteller oder den Dritten Unterlagen erforderlich, die der Lieferant im Besitz hat, so hat er diese unverzüglich dem Besteller kostenfrei zu übergeben. Soweit Schutzrechte die Lieferung/Leistung durch den Besteller oder den Dritten behindern, ist der Lieferant verpflichtet, eine entsprechende Freistellung von diesen Rechten unverzüglich zu beschaffen.
Etwa durch Überschreitung vereinbarter Termine dem Besteller entstehende Konventionalstrafen gehen zu Lasten des Lieferanten. Befindet sich der Lieferant mit seiner Leistungspflicht in Verzug, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% pro Werktag der  Terminüberschreitung, jedoch maximal 10% des Gesamtauftragswertes netto. Darüber hinaus gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung bedeutet keinen Verzicht des Bestellers auf wegen verspäteter Lieferung oder Leistung zustehende Ansprüche.
Ist der Liefertermin kalendermäßig fest vereinbart, bedarf es keiner besonderen Inverzugsetzung oder Nachfristsetzung. Für Angaben in Kalenderwochen gilt der Freitag dieser Woche als vereinbarter Liefertermin.
Sollten dem Lieferanten durch irgendwelche Umstände die Einhal­tung der vereinbarten Termine fraglich erscheinen, so ist er verpflichtet, dem Besteller diese Umstände und die vermutliche Dauer der Verzögerung sofort schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant wird alle notwendigen Maßnahmen wie z.B. Sondertransporte, Zusatzpersonal, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Mehrschichtbetrieb, Wochends- und Feiertagsarbeiten einsetzen um den ursprünglichen Termin ein zu halten. Dem Besteller entstehen hierdurch keine Mehrkosten.

Lieferung
Frachtbriefe und Lieferscheine müssen die Be­stellnummer, die Artikelnummer und die Zolltarifnummer des Bestellers tragen und der jeweiligen Lieferung beigefügt sein.
Wir übernehmen nur die von uns bestellten Mengen oder Stückzahlen. Über- und Unterlieferungen sind nur nach zuvor mit uns getroffener Absprache zulässig.
Für Stückzahlen, Gewichte und Maßen sind, soweit nicht die Zeichnungsgewichte herangezogen werden, die vom Besteller bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend. Dem Lieferanten obliegt es, einen gegenteiligen Nachweis zu führen.
Der Lieferant ist dazu verpflichtet, umweltfreundliche Verpackungen, die eine Wiederverwendung oder kostengünstige Entsorgung ermöglichen, zu verwenden. Auf der Verpackung müssen alle notwendigen Hinweise sichtbar und dauerhaft angebracht werden, die für den Inhalt, die Lagerung,  das Verheben und den Transport von Bedeutung sind. Insbesondere muss der Inhalt der Verpackung außen mit Identnummer, Bestellnummer und –position sichtbar sein. Der Lieferant hat alle Vorschriften für den Versand gefährlicher Güter einzuhalten.

Versicherung
Die Transportversicherung ist durch den Besteller abgedeckt. Beim Versand durch Spedition ist der Spediteur darauf hinzuweisen, dass der Besteller „SVS/RVS“-Verbots­kunde ist.

Zahlung
Zahlung leisten wir zu den von uns vorgegebenen Konditionen in der Bestellung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung nach Wahl des Bestellers innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 60 Tagen netto, gerechnet ab dem vereinbarten Liefertermin oder dem echten Liefertag, je nachdem welcher Tag der spätere ist. Frühestens erfolgt der Beginn der Zahlungsperiode jedoch mit Eingang der Rechnung.
Grundsätzlich beinhaltet die vollständige Lieferung auch die komplette Dokumentation.
Zahlungen im Rahmen von Skontoregelungen stehen unter dem Vorbehalt der vertragsgemäßen Erfüllung.
Alle Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung, unmittelbar nach erfolgter Lieferung, bei der in der Bestellung angegebenen Rechnungsadresse einzureichen. Die Rechnungen müssen außer unserer Bestell­nummer und der –position, das Datum der Bestellung und die Liefer­schein-Nummer sowie die Artikelnummer und die Zolltarifnummer tragen.
Die Rechnungen des Lieferanten müssen den umsatzsteuerlichen Kennzeichnungsvorschriften genügen.

Gewährleistung
Die in unserer Bestellung, technischen Unterlagen, Vorschriften, VDE/ÖVE/DIN/ISO-Vorschriften,, Farbspezifikationen und den Zeichnungen aufgeführten technischen Eigenschaften stellen eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der zu liefernden Gegenstände dar. Der Lieferant leistet in vollem Umfang Gewähr da­für, dass der Liefergegenstand die zugesicherten Eigenschaften hat und zu dem vereinbarten Zweck ohne Einschränkung brauchbar ist.
Die Gewährleistung endet 3 Jahre nach Gefahrenübergang.
Der Lieferant verpflichtet sich, für während dieser Zeit auftretende Mängel kurzfristig Nacherfüllung zu leisten. Nach Wahl des Bestellers hat der Lieferant im Rahmen der Nacherfüllung entweder den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern.
Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Trans­port-, Wege-, Abwicklungs-, Arbeits- und Materialkosten sind vom Lieferanten zu tragen.
Kommt der Lieferant trotz der Setzung einer ange­messenen Frist seiner Gewährleistungsverpflich­tung nicht nach, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die gleichen Rechte stehen ihm zu, wenn der Lieferant zweimal erfolglos die Nachbesserung versucht hat. Das Recht auf Minderung bleibt unberührt.
Die Gewährleistung des Lieferanten erstreckt sich auch auf die von Unterlieferanten hergestellten Teile oder getätigten Lieferungen.
Der Lieferant versichert, dass die gelieferten Waren den gültigen österreichischen und europäischen Rechts­vorschriften, sowie darüber hinaus den jeweils gülti­gen Landesvorschriften der Endkunden, soweit der Besteller diese in der Bestellung offenlegt, entsprechen und asbestfrei sind.
Wird der Besteller wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsbestimmungen wegen vorhandener oder vermuteter Fehlerhaftigkeit des Produktes, die auf Lieferung und Leistungen des Lieferanten zurückzuführen ist, in Anspruch genommen, so ist der Besteller berechtigt, vom Lieferanten Ersatz des entstandenen Schaden und/oder der Aufwendungen zu verlangen.
Der Lieferant versichert, dass er ein Qualitätsmanagementsystem hat und unterhält. Eine Wareneingangskontrolle findet durch den Besteller daher nur im Hinblick auf äußerlich erkennbare Schäden und von außen erkennbaren Abweichungen in Identität und Menge statt. Solche Mängel wird der Besteller im Rahmen seiner normalen Abwicklungsprozesse unverzüglich rügen. Der Besteller behält sich vor eine weitergehende Wareneingangsprüfung vorzunehmen. Im Weiteren rügt der Besteller Mängel, sobald sie nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden.

Eigentumsvorbehalte und Rechte Dritter
Alle Lieferungen sind frei von Eigentumsvorbehalten und Rechten Dritter auszuführen, lediglich ein branchenüblicher einfacher Eigentumsvorbehalt wird anerkannt. Wird vertrags­widrig der Liefergegenstand unter verlängertem Eigentumsvorbe­halt angeliefert, wird durch die Annahme des Liefer­gegenstandes ohne Widerspruch gegen den verlängerten Eigentumsvorbehalt, dieser nicht anerkannt. Im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter ist der Lieferant zum Ersatz aller dem Besteller hieraus entstehender Schäden und Aufwendungen verpflichtet, wenn er die Verletzung zu vertreten hat.

Qualität/Dokumentation
Der Lieferant bestätigt durch die Annahme des Auftrages, das die zu liefernden Gegenstände den Anforderungen des Bestellers voll entsprechen sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den Gesetz für Arbeitsmittel, den Unfallverhütungsvorschriften, den ÖVE/VDE-Vorschriften, den DIN/ISO-Normen, den einschlägigen Verordnungen und Richtlinien und den anerkannten neuesten Regeln der Technik entsprechen.
Die benötigte Dokumentation ist jeweils in zweifacher Ausführung gedruckt für die Sprachen Deutsch, Englisch sowie in Kundensprache zu liefern. Diese Dokumentation wird ebenfalls kostenlos als PDF-File, zur Verwendung in einer Gesamtdokumentation, dem Besteller zur Verfügung gestellt.
Soweit der Besteller zu Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen seine Zustimmung erteilt, berührt das die alleinige Verantwortlichkeit des Lieferanten nicht. Dies gilt auch für Vorschläge, Empfehlungen und sonstige Mitwirkungen des Bestellers.

Zeichnungen und Geheimhaltung
Alle Angaben, Zeichnungen, Modelle usw., die dem Lieferanten für die Lieferung überlassen werden, ebenso die nach besonderen Angaben anzuferti­genden Zeichnungen usw. dürften vom Lieferanten nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der Liefe­rant hat die Bestellung und die darauf bezogenen Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und demgemäss vertraulich zu behandeln.
Der Lieferant haftet für alle Schäden, die dem Besteller aus der Verlet­zung dieser Verpflichtung entstehen.
Im Übrigen haftet der Lieferant bei der Verletzung der Verwahrungspflicht nach den gesetzlichen Be­stimmungen. Zeichnungen und Modelle bleiben im  Eigentum des Bestellers. Zeichnungen sind nach Auftrags­abwicklung unaufgefordert zurückzugeben, Modelle sind auf Aufforderung des Bestellers kostenfrei bereitzustellen. Eventuell angebrachte Zusatzeinrichtungen sind so zu entfernen, dass ein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Modelle in einer anderen Gießerei nicht beeinträchtigt wird.

Werbematerial
Es ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Bestellers gestattet, in Werbematerial und dergleichen auf die mit ihm bestehende Geschäftsverbindung Bezug zu nehmen. Vor der Veröffentlichung ist an den Besteller kostenfrei ein Belegexemplar zu senden.

Zusatzbedingungen
1. Material und Modelle, welche vom Besteller beigestellt werden oder für deren Erstellung ein Kostenbeitrag vereinbart wurde, sind sach­gemäß zu behandeln und zu lagern. Die Modelle werden als Eigentum der Firma „GIFAS“ gekennzeichnet und die separate Lagerung erfolgt kostenfrei. An jedem Jahresende ist eine Gesamtübersicht aller eingelagerten Modelle im Eigentum vom Besteller in Listenform zu erstellen und unaufgefordert an den Besteller zu senden.
2.Sollten während der Bearbeitung versteckte Mate­rialfehler auftreten, so sind diese dem Besteller sofort zu mel­den. Es wird von Besteller entschieden, ob das Teil wei­ter bearbeitet wird.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der jeweilige Standort des Bestellers.  Die Anwendung, des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist der jeweilige Standort des Bestellers.

Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Ver­trages nicht berührt.

 



Cookie Einstellungen

Ihr Besuch wird gezählt und es werden keine Cookies gesetzt. Eine eindeutige Wiedererkennung bei späteren Besuchen ist nicht möglich. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben und dienen nur der GIFAS GmbH zur Verbesserung des Webseitenangebots.

Ihr Besuch wird gezählt und Cookies gesetzt, um auch wiederkehrende Besuche zu erkennen. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben und dienen nur der GIFAS GmbH zur Verbesserung des Webseitenangebots.

Es werden an diversen Stellen auf der Website Videos platziert, die auf Youtube gehostet sind. Hier könnten vom Drittanbieter Cookies gesetzt werden.

Wir verwenden Zugriffszählung um unsere Webseite für Sie verbessern zu können. Die Daten werden anonymisiert erhoben und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Details hierzu finden Sie im Impressum.

Die Website steht für diese Browserversion noch nicht zur Verfügung.