Ausgangslage
Gemäss internationalen Richtlinien der TSI und auch den nationalen Vorgaben müssen Bahntunnels mit einer Fluchtwegorientierungsbeleuchtung ausgerüstet werden. Für die Evakuierung von Personen im Notfall (z.B. Brand im Tunnel) muss eine optimale Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden, welche es den Passagieren erlaubt, innert 30, 60 oder 90 Minuten den Tunnel sicher zu verlassen.
Umsetzung
Beidseitige Sicherheits- bzw. Fluchtwegbeleuchtung inkl. Versorgungseinheiten auf eine Länge von ca. 1.200 m
- Sehr geringer Stromverbrauch und lange Lebensdauer
- Optimale Ausleuchtung des Fluchtweges
- Hauptfunktion: Fluchtwegbeleuchtung
- Zusatzfunktion: aufgrund der enormen Lichtleistung kann die Beleuchtung
auch für Unterhalts- und Inspektionszwecke genutzt werden